In der WienerMittelSchule treten mit dem Schuljahr 2020/21 die Neuerungen des Pädagogikpakets 2018 in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Leistungsbeurteilung.

Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“

Mit dem Schuljahr 2020/21 werden ab der 2. Klasse in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik, Englisch zwei Leistungsniveaus mit den Bezeichnungen „Standard“ und „Standard AHS“ geführt.

Die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechen dabei jenen der AHS-Unterstufe.
Die erstmalige Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einem Leistungsniveau erfolgt zu Beginn des Schuljahres nach einem zweiwöchigen Beobachtungszeitraum. Die Eltern erhalten diesbezüglich eine schriftliche Information.

Während des Unterrichtsjahres ist eine Änderung der Zuordnung durch den Lehrer/die Lehrerin möglich. Auch hier erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung.
Die Zuordnung zum Leistungsniveau „Standard AHS“ erfolgt dann, wenn zu erwarten ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler dauerhaft den erhöhten Anforderungen entsprechen wird.
Die Zuordnung zum Leistungsniveau „Standard“ ist dann zulässig, wenn eine Schülerin oder ein Schüler im Leistungsniveau „Standard AHS“ mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wäre.

Neue Notenskalen

In beiden Leistungsniveaus gibt es jeweils eine fünfteilige Notenskala mit den Beurteilungsstufen
„Sehr gut“ (1) bis „Nicht genügend“ (5). In der Schulnachricht sowie im Jahreszeugnis wird ausgewiesen, nach welchem der beiden Leistungsniveaus eine Schülerin bzw. ein Schüler beurteilt wurde.

Übertritt in die Oberstufe am Contiweg

Der Übertritt in die fünfte Klasse ist dann möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler in allen Pflichtgegenständen positiv beurteilt ist und in Deutsch, Englisch, Mathematik eine positive Beurteilung im Leistungsniveau Standard-AHS oder im Leistungsniveau Standard nicht schlechter als mit Gut beurteilt sind.
Ein Konferenzbeschluss, in dem die Eignung für die angestrebte Schulart ausgesprochen wird, ist nicht mehr zulässig.

Übertritt in andere weiterführende Schulen

Höhere Schulen:
Für weiterführende höhere Schulen gilt die Regelung wie bei einem Übertritt in die fünfte Klasse am Contiweg. In jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden.

Mindestens dreijährige mittlere Schulen:
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe. In Deutsch, Englisch und Mathematik muss der Schüler/die Schülerin entweder im Leistungsniveau „Standard AHS“ oder im Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt sein.

In jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung möglich. Ein Konferenzbeschluss, in dem die Eignung für die gewünschte Schulart ausgesprochen wird, ist nicht mehr zulässig.

Polytechnische Schule
Der Übertritt in eine Polytechnische Schule steht allen offen.