Die Säulen der Schulpartnerschaft von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern sind gegenseitige Wertschätzung, Respekt und ein aktives, freundliches Miteinander.

Miteinander Besonderen Wert legen wir auf:

  • Grüßen
  • Achtung und Höflichkeit gegenüber allen Menschen in der Schule
  • freundlichen Umgangston
  • gutes Benehmen
  • friedliche Konfliktlösung
  • Sauberhalten des Schulhauses
  • schonender Umgang mit der Schuleinrichtung
  • Pünktlichkeit
Verhalten im Unterricht
  • Die Schüler/innen müssen pünktlich zu Beginn aller Unterrichtsstunden und Schulveranstaltungen anwesend sein.
  • Unterricht bedeutet eine aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen, auch in Supplierstunden. Dazu gehört auch das Mitbringen von Unterrichtsmaterialien und ein termingerechtes Erbringen von Aufgaben.
  • Supplierstunden, die keine Fachsupplierungen sind, sind „Lesestunden“ und die SchülerInnen sind daher verpflichtet, immer Lesestoff in der Schule mit zu haben.
  • WC Besuche sind in der Pause zu erledigen.
  • Essen während der Unterrichtsstunde ist nicht gestattet. Lehrer/innen haben die Möglichkeit, das Trinken von Wasser, Mineralwasser oder Tee zu gestatten.
  • Nach dem Unterricht sind die Räume in ordentlichem Zustand zu verlassen (kein Mist auf dem Fußboden, die Sessel auf die Tische gestellt, das Licht abgedreht, die Fenster geschlossen).
Verhalten in den Pausen
  • Bei trockenem Wetter darf in der großen Pause der Hof benützt werden. Dort ist das Ballspielen mit Softbällen erlaubt.
  • Laufen (Ballspielen), Raufen usw. sind wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr verboten.
Verhalten im Schulhaus
  • Der Aufenthalt in den Garderoberäumen ist ausschließlich vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende gestattet. Das Betreten der Garderoberäume während der Pausen und der Unterrichtszeit ist nur nach Rücksprache mit einem Lehrer/ einer Lehrerin erlaubt.
  • Für alle Schüler/innen gilt bei Schlechtwetter (siehe Aushang Schulwart) das Straßenschuhverbot. Die Straßenschuhe sind nach Betreten des Schulhauses noch vor Betreten der Klasse in den Spinden zu deponieren. Bei Schönwetter ist das Tragen von Straßenschuhen gestattet. In den Sondersälen (WE, CH, PH) gilt aus Sicherheitsgründen Straßenschuh/Hausschuhpflicht.
Eltern und schulfremde Personen
  • Aus Sicherheitsgründen und um einen störungsfreien Unterricht zu garantieren, ist hausfremden Personen, ebenso wie Eltern und Erziehungsberechtigten der Aufenthalt im Schulhaus ausschließlich im Bereich der Direktion und des Konferenzzimmers gestattet.
Fernbleiben vom Unterricht
  • Bei Fernbleiben vom Unterricht ist unverzüglich die Schule (EKB oder Sekretariat) zu benachrichtigen. Wenn der Schüler/ die Schülerin wieder zum Unterricht kommt, hat er/sie sofort eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten und Angabe des Verhinderungsgrundes beim Klassenvorstand abzugeben.
  • Ansuchen um Beurlaubung eines Schülers/ einer Schülerin ist für einzelne Unterrichtsstunden bis zu einem ganzen Tag an den Klassenvorstand, für längere Zeit an die Direktion zu richten.
Verlassen des Schulhauses
  • UNTERSTUFE: Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulhauses für Schüler/innen der Unterstufe nur mit einer schriftlichen Bestätigung der Eltern und einem Passierschein möglich. Der Passierschein wird im Sekretariat ausgestellt.
  • UNTERSTUFE: Der Aufenthalt im Schulhaus ist nach dem Ende des Unterrichts – also auch in den Pausen zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht – für Schüler/innen der Unterstufe verboten. In der Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht werden nur die Schüler/innen, die für die Tagesbetreuung oder Mittagsaufsicht angemeldet sind, in den dafür vorgesehenen Bereichen (Tagesbetreuung, Mittagsaufsicht) beaufsichtigt.
  • OBERSTUFE: Schüler/innen der Oberstufe sind berechtigt, das Schulhaus in Freistunden und in der großen Pause (10.45 – 11.00) auch ohne Genehmigung der Eltern zu verlassen.
  • OBERSTUFE: Schüler/innen der Oberstufe ist während Freistunden der Aufenthalt im Schulhaus bis 18.00 in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Diese Bereiche sind: der Außenbereich bei Schönwetter, die Aula, 1. Stock bei den Bistro Sesseln, Bibliothek, Freiflächen im 2. Stock, Klassenräume der Oberstufe, EDV 3, NICHT in den Garderoben. NICHT in Sondersälen.
Schul- und Fremdeigentum
  • Beschädigungen und Verschmutzungen des Schulhauses sind zu vermeiden. Mutwillig herbeigeführte Schäden oder Beschmutzungen sind zu beseitigen oder werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
  • Alle Arten von Beschädigung (Spindschlösser!) und Diebstahl stellen einen groben Verstoß gegen die Hausordnung dar.
„Electronic Devices“ (Handys, Tablets , usw.)
  • Die Nutzung elektronischer Medien und Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik, bezeichnet als „electronic devices“ wie Smartphones, Tablet PCs, Notebooks, Digitalkameras, Spielekonsolen, usw. ist im „Zusatz zur Hausordnung“ geregelt.
Handynutzung

Unterstufe

  • Alle Schüler*innen der Unterstufe müssen ihre Handys und sonstigen privaten EDs während des gesamten Aufenthaltes im Schulhaus in den Spinden aufbewahren. Die Nutzung ist ausschließlich nach Aufforderung einer Lehrperson und zu Unterrichtszwecken gestattet.Alle Schüler*innen der Unterstufe müssen ihre Handys und sonstigen privaten EDs während des gesamten Aufenthaltes im Schulhaus in den Spinden aufbewahren. Die Nutzung ist ausschließlich nach Aufforderung einer Lehrperson und zu Unterrichtszwecken getattet.
Handynutzung Oberstufe
  • Schüler*innen der Oberstufe ist die Nutzung des Handys während Freistunden in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. (siehe oben) NICHT auf den Gängen.
  • Während der Pausen dürfen die privaten EDs verwendet werden – allerdings nur im Klassenraum und im Oberstufenraum

Am CHILLAX-DAY („handyfreier Tag“) bleiben EDs auch in den Pausen, und in Freistunden sicher verwahrt.

Sportartikel mit Rädern und Rollen
  • Roller, Scooter u. ä. dürfen nicht ins Schulhaus mitgenommen werden, sondern müssen vor dem Schulhaus verwahrt werden (Fahrradständer!).
  • Skateboards, Waveboards, Inlineskater dürfen im Schulhaus nicht benützt werden und sind sofort nach Betreten des Schulhauses im Spind zu verwahren.
Wertgegenstände
  • Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Wertgegenstände (auch Handys, elektronische Geräte usw.) Es wird daher dringend von der Mitnahme abgeraten. Auch Fahrräder/Roller können vor dem Schulhaus nur auf eigene Gefahr abgestellt werden.

Verstöße gegen die Hausordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote. Zusätzlich tritt der „Maßnahmenkatalog bei Fehlverhalten von Schüler/innen“ in Kraft

Zusatz zur Hausordnung

betreffend der Nutzung elektronischer Medien und Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik,

bezeichnet als „electronic devices“ (im Folgenden als ED abgekürzt) wie Smartphones, Tablet PCs, Notebooks, Digitalkameras, Spielekonsolen, usw.

1. Leitgedanke

Respekt und Wertschätzung gegenüber unseren Mitmenschen sowie sorgsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sind an unserer Schule zentrale Werte, die auch im Umgang mit modernen Technologien und Medien ihren Niederschlag finden sollen.

Moderne Technologien und Medien sind Teile unseres Alltags. Als solche sollen sie daher auch im Schulleben entsprechend eingesetzt werden können. Für einen rücksichtsvollen, gewinnbringenden und verantwortungsbewussten Umgang ist der Erwerb von Computerkompetenzen einerseits und sozialen Kompetenzen andererseits unumgänglich.

Die Mitglieder der Schulgemeinschaft unterstützen einander gegenseitig dabei, die Chancen der neuen Technologien und Medien zu erkennen und mit ihren Risiken umgehen zu lernen.

2. Rechtliches

Jegliche Form von verletzendem und menschenverachtendem Verhalten wird von uns/den Mitgliedern der Schulgemeinschaft entschieden abgelehnt. Im Umgang mit neuen Techniken und Medien beziehen wir uns dabei ganz besonders auf:

  • Cybermobbing/Cyberstalking: verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging, etc.
  • Grooming: Gezieltes Ansprechen von unmündigen Kindern mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte.
  • Happy Slapping: körperliche Angriffe, die mit dem Handy gefilmt werden. Die Aufnahmen werden anschließend im Internet verbreitet.
  • Identitätsdiebstahl: missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte
  • Nutzung illegaler Inhalte: pornografische, gewalthaltige, rechtsextreme Inhalte
  • Posing: Darunter versteht man aufreizende Darstellungen von sich selber z.B. für Profilfotos.
  • Sexting: Setzt sich aus den beiden englischen Wörtern ‚sex‘ und ‚texting‘ zusammen und bezeichnet den Austausch selbst produzierter intimer Fotos von sich oder anderen via Internet oder Mobiltelefon.

Die genannten Punkte sind strafrechtlich relevant – Verstöße gegen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches werden zur Anzeige gebracht!

Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, kann einem Schüler/einer Schülerin das entsprechende ED abgenommen werden.

Zusätzlich kommt es zu einem Eintrag von Punkten (s. Maßnahmenkatalog).

Sollte es beim Urheberrecht zur Missachtung von gesetzlichen Regelungen kommen, können Betroffene bei folgenden Punkten ebenfalls Anzeige erstatten:

  • Grobe Missachtung des Urheberrechts/Copyrights
  • Illegaler Download von Musik und Videos
  • Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Fotos/Filmaufnahmen dürfen nur mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis der betroffenen Person angefertigt und weitergegeben werden

Beziehen sich die Verstöße auf den schulischen Bereich, kommt es zu einem Eintrag von Punkten (s. Maßnahmenkatalog)

 

3. Verhaltenserwartung bezüglich Nutzung von Schulcomputern

Ich möchte die Möglichkeit eines zeitgemäßen Unterrichts durch Einbeziehung von Computern nutzen können. Es ist mir daher wichtig, Ausfälle möglichst zu vermeiden. In diesem Sinne ist ein sachgemäßer Umgang mit den Geräten für mich selbstverständlich und ich unterlasse eigenmächtiges Hantieren an den Geräten, wie z.B. Ab- und Umstecken von

Tastaturen/Mäusen und anderen Geräten, eigenmächtiges Installieren von Software oder Schadprogrammen, unerlaubtes Verändern oder Löschen von Inhalten anderer Netzwerkteilnehmer.

Ich weiß, dass Essen und Trinken beim Arbeiten am Computer – wie in allen anderen Sondersälen auch -verboten ist.

Es ist mir bewusst, dass Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder Vandalismus in Rechnung gestellt werden können.

EDV-Säle:

In diesen Räumen habe ich ausschließlich in Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin die Möglichkeit am PC zu arbeiten.

Bibliothek:

Als Unterstufenschüler/Unterstufenschülerin stehen mir die PCs in der Bibliothek in Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin zur Verfügung.

Als Oberstufenschüler/Oberstufenschülerin habe ich zusätzlich in der Zeit von 13:45 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit die PCs auch ohne Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin zu nutzen.

Sollte es in diesem Zeitraum zu Missbrauch und/oder Vandalismus kommen, kann diese Regelung aufgehoben werden.

Oberstufen-Arbeitsraum:

Als Oberstufenschüler/Oberstufenschülerin kann ich Computerarbeiten in Freistunden in der Zeit zwischen 13:45 und 18:00 Uhr erledigen.

Sollte es zu Missbrauch und/oder Vandalismus kommen, wird diese Regelung aufgehoben.

LehrerInnen-PC im Klassenraum:

Als Schüler/Schülerin verwende ich diesen PC nur im Unterricht mit Einverständnis eines Lehrers/einer Lehrerin.

PC-OrdnerInnen stellen sicher, dass der PC im Klassenraum am Ende des Vormittagsunterrichts heruntergefahren wird, um unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden.

SchülerInnen-PC im Klassenraum:

Ein SchülerInnen-PC kann im Klassenraum in Absprache mit dem Klassenvorstand eingerichtet werden. Der SchülerInnen-PC ist Teil der Domain „CONTIWEG.AT“ und hat daher deren Anforderungen zu genügen (ausreichender Virenschutz, keine Schadprogramme oder illegale Software).

Die PC-OrdnerInnen stellen sicher, dass der PC im Klassenraum am Ende des Vormittagsunterrichts heruntergefahren wird, um unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden.

Verstöße gegen die Hausordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote. Zusätzlich tritt der „Maßnahmenkatalog bei Fehlverhalten von Schüler/innen“ in Kraft

Der Schulgemeinschaftsausschuss der AHS/WMS Contiweg

Wien, am 19. Mai 2025