Die Säulen der Schulpartnerschaft von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern sind gegenseitige Wertschätzung, Respekt und ein aktives, freundliches Miteinander.
Miteinander | Besonderen Wert legen wir auf:
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Verhalten im Unterricht |
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Verhalten in den Pausen |
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Verhalten im Schulhaus |
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Eltern und schulfremde Personen |
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Fernbleiben vom Unterricht |
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Verlassen des Schulhauses |
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Schul- und Fremdeigentum |
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„Electronic Devices“ (Handys, Tablets , usw.) |
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Sportartikel mit Rädern und Rollen |
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Wertgegenstände |
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Verstöße gegen die Hausordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote. Zusätzlich tritt der „Maßnahmenkatalog bei Fehlverhalten von Schüler/innen“ in Kraft
Zusatz zur Hausordnung
betreffend der Nutzung elektronischer Medien und Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik,
bezeichnet als „electronic devices“ (im Folgenden als ED abgekürzt) wie Smartphones, Tablet PCs, Notebooks, Digitalkameras, Spielekonsolen, usw.
1. Leitgedanke
Respekt und Wertschätzung gegenüber unseren Mitmenschen sowie sorgsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sind an unserer Schule zentrale Werte, die auch im Umgang mit modernen Technologien und Medien ihren Niederschlag finden sollen.
Moderne Technologien und Medien sind Teile unseres Alltags. Als solche sollen sie daher auch im Schulleben entsprechend eingesetzt werden können. Für einen rücksichtsvollen, gewinnbringenden und verantwortungsbewussten Umgang ist der Erwerb von Computerkompetenzen einerseits und sozialen Kompetenzen andererseits unumgänglich.
Die Mitglieder der Schulgemeinschaft unterstützen einander gegenseitig dabei, die Chancen der neuen Technologien und Medien zu erkennen und mit ihren Risiken umgehen zu lernen.
2. Rechtliches
Jegliche Form von verletzendem und menschenverachtendem Verhalten wird von uns/den Mitgliedern der Schulgemeinschaft entschieden abgelehnt. Im Umgang mit neuen Techniken und Medien beziehen wir uns dabei ganz besonders auf:
- Cybermobbing/Cyberstalking: verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging, etc.
- Grooming: Gezieltes Ansprechen von unmündigen Kindern mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte.
- Happy Slapping: körperliche Angriffe, die mit dem Handy gefilmt werden. Die Aufnahmen werden anschließend im Internet verbreitet.
- Identitätsdiebstahl: missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte
- Nutzung illegaler Inhalte: pornografische, gewalthaltige, rechtsextreme Inhalte
- Posing: Darunter versteht man aufreizende Darstellungen von sich selber z.B. für Profilfotos.
- Sexting: Setzt sich aus den beiden englischen Wörtern ‚sex‘ und ‚texting‘ zusammen und bezeichnet den Austausch selbst produzierter intimer Fotos von sich oder anderen via Internet oder Mobiltelefon.
Die genannten Punkte sind strafrechtlich relevant – Verstöße gegen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches werden zur Anzeige gebracht!
Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, kann einem Schüler/einer Schülerin das entsprechende ED abgenommen werden.
Zusätzlich kommt es zu einem Eintrag von Punkten (s. Maßnahmenkatalog).
Sollte es beim Urheberrecht zur Missachtung von gesetzlichen Regelungen kommen, können Betroffene bei folgenden Punkten ebenfalls Anzeige erstatten:
- Grobe Missachtung des Urheberrechts/Copyrights
- Illegaler Download von Musik und Videos
- Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Fotos/Filmaufnahmen dürfen nur mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis der betroffenen Person angefertigt und weitergegeben werden
Beziehen sich die Verstöße auf den schulischen Bereich, kommt es zu einem Eintrag von Punkten (s. Maßnahmenkatalog)
3. Ich und meine EDs
Um ein positives Miteinander in der Schule sicher zu stellen, beachte ich die folgenden Regelungen bei der Nutzung neuer Technologien und Medien:
- Während der Unterrichtsstunden verwahre ich EDs so, dass weder meine Mitschüler/Mitschülerinnen noch ich abgelenkt werden: Ich stelle das Gerät lautlos oder schalte es aus und gebe es in die (Schul)Tasche.Auf Aufforderung von Lehrer/Lehrerinnen ist ein gezielter Einsatz von EDs im Unterricht möglich.
- Während der Pausen darf ich mein ED verwenden – allerdings nur im Klassenraum. Gleichzeitig respektiere ich die Bedürfnisse anderer und schalte entweder den Ton aus oder ich verwende Kopfhörer. Dabei ist mir bewusst, dass ich die Lautstärke so wähle, dass ich auch meine Gesundheit schone.In der Oberstufe ist – wenn es von der Klassengemeinschaft gewünscht wird und sich niemand gestört fühlt – das Verwenden von Boxen zum Musikhören in Zimmerlautstärke möglich (pro Raum nur ein Gerät).
- Während der Mittagsbetreuung darf ich EDs verwenden. Dabei halte ich mich an dieselben Regeln wie in Pausen.
- Während der „Religionsaufsicht“ werden EDs nicht verwendet. Falls ich in dieser Stunde meine Tasche nicht mitnehme, versperre ich meine EDs zur Sicherheit im Spind. Das gilt auch für jeden anderen Unterricht, der nicht in meinem Klassenraum stattfindet.
- In der Tagesbetreuung halte ich mich daran, keine EDs zu verwenden.
- In meinen Freistunden (gilt nur für Oberstufe) kann ich EDs verwenden. Dabei halte ich mich selbstverständlich an alle Regeln einer rücksichtvollen, sinnvollen und verantwortungsbewussten Nutzung.
- Am CHILLAX-DAY („handyfreier Tag“) bleiben EDs auch in den Pausen, während der Mittagsbetreuung und in Freistunden sicher in der (Schul)Tasche verwahrt.
- Ich versuche mich an diesem Tag ohne EDs sinnvoll zu beschäftigen oder zu entspannen. Einem Einsatz als Unterrichtsmittel in Absprache mit einem Lehrer/einer Lehrerin steht aber auch an diesem Tag nichts im Weg.
- Ich nutze die Netzwerkressourcen (LAN, WLAN, Drucker etc.) grundsätzlich rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst und vermeide exzessiven Gebrauch (z. B. übermäßige Beanspruchung von Bandbreite, Download von Dateien für private Zwecke über das Schulnetzwerk ist nicht erlaubt).
- Verstoße ich gegen diese Regelungen, muss ich mit folgenden Konsequenzen rechnen:
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- Ich werde durch den Lehrer/die Lehrerin ermahnt. Ich schalte mein ED aus und verstaue es – wie vorgesehen – ohne weitere Diskussionen in meiner Schultasche.
- Eintrag im Klassenbuch (siehe: Störung des Unterrichts durch EDs), ev. Eintrag von Punkten laut Maßnahmenkatalog
- Bei drei Einträgen innerhalb einer Schulwoche kommt es zu einem persönlichen Gespräch meiner Eltern mit meinem Klassenvorstand. Dabei werden Maßnahmen besprochen, um mir die Gelegenheit zu geben, mein Verhalten zu verbessern.
- Sollte ich die Regelungen weiterhin nicht beachten, wird eine Frühwarnung nach
§ 19 Abs.4 SchUG ausgesprochen. Mir ist bewusst, dass mir dann eine entsprechend schlechte Verhaltensnote droht.
- Ich weiß, dass ich mich bei Problemen an die IT-Peers, an LehrerInnen und/oder an die Schulleitung wenden kann.
- Mir ist bewusst, dass die Schule keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung privater EDs übernimmt.
4. Verhaltenserwartung bezüglich Nutzung von Schulcomputern
Ich möchte die Möglichkeit eines zeitgemäßen Unterrichts durch Einbeziehung von Computern nutzen können. Es ist mir daher wichtig, Ausfälle möglichst zu vermeiden. In diesem Sinne ist ein sachgemäßer Umgang mit den Geräten für mich selbstverständlich und ich unterlasse eigenmächtiges Hantieren an den Geräten, wie z.B. Ab- und Umstecken von
Tastaturen/Mäusen und anderen Geräten, eigenmächtiges Installieren von Software oder Schadprogrammen, unerlaubtes Verändern oder Löschen von Inhalten anderer Netzwerkteilnehmer.
Ich weiß, dass Essen und Trinken beim Arbeiten am Computer – wie in allen anderen Sondersälen auch -verboten ist.
Es ist mir bewusst, dass Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder Vandalismus in Rechnung gestellt werden können.
EDV-Saal, Fotolabor:
In diesen Räumen habe ich ausschließlich in Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin die Möglichkeit am PC zu arbeiten.
Bibliothek:
Als Unterstufenschüler/Unterstufenschülerin stehen mir die PCs in der Bibliothek in Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin zur Verfügung.
Als Oberstufenschüler/Oberstufenschülerin habe ich zusätzlich in der Zeit von 13:45 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit die PCs auch ohne Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin zu nutzen.
Sollte es in diesem Zeitraum zu Missbrauch und/oder Vandalismus kommen, kann diese Regelung aufgehoben werden.
Oberstufen-Arbeitsraum:
Als Oberstufenschüler/Oberstufenschülerin kann ich Computerarbeiten in Freistunden in der Zeit zwischen 13:45 und 18:00 Uhr erledigen.
Sollte es zu Missbrauch und/oder Vandalismus kommen, wird diese Regelung aufgehoben.
LehrerInnen-PC im Klassenraum:
Als Schüler/Schülerin verwende ich diesen PC nur im Unterricht mit Einverständnis eines Lehrers/einer Lehrerin.
PC-OrdnerInnen stellen sicher, dass der PC im Klassenraum am Ende des Vormittagsunterrichts heruntergefahren wird, um unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden.
SchülerInnen-PC im Klassenraum:
Ein SchülerInnen-PC kann im Klassenraum in Absprache mit dem Klassenvorstand eingerichtet werden. Der SchülerInnen-PC ist Teil der Domain „CONTIWEG.AT“ und hat daher deren Anforderungen zu genügen (ausreichender Virenschutz, keine Schadprogramme oder illegale Software).
Die PC-OrdnerInnen stellen sicher, dass der PC im Klassenraum am Ende des Vormittagsunterrichts heruntergefahren wird, um unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden.
Verstöße gegen die Hausordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote. Zusätzlich tritt der „Maßnahmenkatalog bei Fehlverhalten von Schüler/innen“ in Kraft
Der Schulgemeinschaftsausschuss der AHS/WMS Contiweg
Wien, am 19. November 2017