Die Säulen der Schulpartnerschaft von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern sind gegenseitige Wertschätzung, Respekt und ein aktives, freundliches Miteinander.
| Miteinander | Besonderen Wert legen wir auf:
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| Verhalten im Unterricht |
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| Verhalten in den Pausen |
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| Verhalten im Schulhaus |
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| Eltern und schulfremde Personen |
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| Fernbleiben vom Unterricht |
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| Verlassen des Schulhauses |
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| Schul- und Fremdeigentum |
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| „Electronic Devices“ (Handys, Tablets , usw.) |
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| Handynutzung
Unterstufe |
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| Handynutzung Oberstufe |
Am CHILLAX-DAY („handyfreier Tag“) bleiben EDs auch in den Pausen, und in Freistunden sicher verwahrt. |
| Sportartikel mit Rädern und Rollen |
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| Wertgegenstände |
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Verstöße gegen die Hausordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote. Zusätzlich tritt der „Maßnahmenkatalog bei Fehlverhalten von Schüler/innen“ in Kraft
Zusatz zur Hausordnung
betreffend der Nutzung elektronischer Medien und Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik,
bezeichnet als „electronic devices“ (im Folgenden als ED abgekürzt) wie Smartphones, Tablet PCs, Notebooks, Digitalkameras, Spielekonsolen, usw.
1. Leitgedanke
Respekt und Wertschätzung gegenüber unseren Mitmenschen sowie sorgsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sind an unserer Schule zentrale Werte, die auch im Umgang mit modernen Technologien und Medien ihren Niederschlag finden sollen.
Moderne Technologien und Medien sind Teile unseres Alltags. Als solche sollen sie daher auch im Schulleben entsprechend eingesetzt werden können. Für einen rücksichtsvollen, gewinnbringenden und verantwortungsbewussten Umgang ist der Erwerb von Computerkompetenzen einerseits und sozialen Kompetenzen andererseits unumgänglich.
Die Mitglieder der Schulgemeinschaft unterstützen einander gegenseitig dabei, die Chancen der neuen Technologien und Medien zu erkennen und mit ihren Risiken umgehen zu lernen.
2. Rechtliches
Jegliche Form von verletzendem und menschenverachtendem Verhalten wird von uns/den Mitgliedern der Schulgemeinschaft entschieden abgelehnt. Im Umgang mit neuen Techniken und Medien beziehen wir uns dabei ganz besonders auf:
- Cybermobbing/Cyberstalking: verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging, etc.
- Grooming: Gezieltes Ansprechen von unmündigen Kindern mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte.
- Happy Slapping: körperliche Angriffe, die mit dem Handy gefilmt werden. Die Aufnahmen werden anschließend im Internet verbreitet.
- Identitätsdiebstahl: missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte
- Nutzung illegaler Inhalte: pornografische, gewalthaltige, rechtsextreme Inhalte
- Posing: Darunter versteht man aufreizende Darstellungen von sich selber z.B. für Profilfotos.
- Sexting: Setzt sich aus den beiden englischen Wörtern ‚sex‘ und ‚texting‘ zusammen und bezeichnet den Austausch selbst produzierter intimer Fotos von sich oder anderen via Internet oder Mobiltelefon.
Die genannten Punkte sind strafrechtlich relevant – Verstöße gegen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches werden zur Anzeige gebracht!
Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, kann einem Schüler/einer Schülerin das entsprechende ED abgenommen werden.
Zusätzlich kommt es zu einem Eintrag von Punkten (s. Maßnahmenkatalog).
Sollte es beim Urheberrecht zur Missachtung von gesetzlichen Regelungen kommen, können Betroffene bei folgenden Punkten ebenfalls Anzeige erstatten:
- Grobe Missachtung des Urheberrechts/Copyrights
- Illegaler Download von Musik und Videos
- Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Fotos/Filmaufnahmen dürfen nur mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis der betroffenen Person angefertigt und weitergegeben werden
Beziehen sich die Verstöße auf den schulischen Bereich, kommt es zu einem Eintrag von Punkten (s. Maßnahmenkatalog)
3. Verhaltenserwartung bezüglich Nutzung von Schulcomputern
Ich möchte die Möglichkeit eines zeitgemäßen Unterrichts durch Einbeziehung von Computern nutzen können. Es ist mir daher wichtig, Ausfälle möglichst zu vermeiden. In diesem Sinne ist ein sachgemäßer Umgang mit den Geräten für mich selbstverständlich und ich unterlasse eigenmächtiges Hantieren an den Geräten, wie z.B. Ab- und Umstecken von
Tastaturen/Mäusen und anderen Geräten, eigenmächtiges Installieren von Software oder Schadprogrammen, unerlaubtes Verändern oder Löschen von Inhalten anderer Netzwerkteilnehmer.
Ich weiß, dass Essen und Trinken beim Arbeiten am Computer – wie in allen anderen Sondersälen auch -verboten ist.
Es ist mir bewusst, dass Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder Vandalismus in Rechnung gestellt werden können.
EDV-Säle:
In diesen Räumen habe ich ausschließlich in Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin die Möglichkeit am PC zu arbeiten.
Bibliothek:
Als Unterstufenschüler/Unterstufenschülerin stehen mir die PCs in der Bibliothek in Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin zur Verfügung.
Als Oberstufenschüler/Oberstufenschülerin habe ich zusätzlich in der Zeit von 13:45 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit die PCs auch ohne Anwesenheit eines Lehrers oder einer Lehrerin zu nutzen.
Sollte es in diesem Zeitraum zu Missbrauch und/oder Vandalismus kommen, kann diese Regelung aufgehoben werden.
Oberstufen-Arbeitsraum:
Als Oberstufenschüler/Oberstufenschülerin kann ich Computerarbeiten in Freistunden in der Zeit zwischen 13:45 und 18:00 Uhr erledigen.
Sollte es zu Missbrauch und/oder Vandalismus kommen, wird diese Regelung aufgehoben.
LehrerInnen-PC im Klassenraum:
Als Schüler/Schülerin verwende ich diesen PC nur im Unterricht mit Einverständnis eines Lehrers/einer Lehrerin.
PC-OrdnerInnen stellen sicher, dass der PC im Klassenraum am Ende des Vormittagsunterrichts heruntergefahren wird, um unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden.
SchülerInnen-PC im Klassenraum:
Ein SchülerInnen-PC kann im Klassenraum in Absprache mit dem Klassenvorstand eingerichtet werden. Der SchülerInnen-PC ist Teil der Domain „CONTIWEG.AT“ und hat daher deren Anforderungen zu genügen (ausreichender Virenschutz, keine Schadprogramme oder illegale Software).
Die PC-OrdnerInnen stellen sicher, dass der PC im Klassenraum am Ende des Vormittagsunterrichts heruntergefahren wird, um unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden.
Verstöße gegen die Hausordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote. Zusätzlich tritt der „Maßnahmenkatalog bei Fehlverhalten von Schüler/innen“ in Kraft
Der Schulgemeinschaftsausschuss der AHS/WMS Contiweg
Wien, am 19. Mai 2025